Kurzgutachten

Wertermittlung in Anlehnung an die ImmoWertV.

Das Kurzgutachten – die kompakte Immobilienbewertung

Ein Kurzgutachten ist eine schriftliche Stellungnahme zur Wertermittlung Ihrer Immobilie. Im Unterschied zum umfangreicheren Verkehrswertgutachten ist der Umfang bewusst reduziert – ohne dabei auf fachliche Präzision zu verzichten. Gerade bei privaten Anliegen oder außergerichtlichen Auseinandersetzungen reicht ein Kurzgutachten in vielen Fällen vollkommen aus.

Das Kurzgutachten eignet sich ideal für Käufer und Verkäufer, die eine schriftliche und nachvollziehbare Bewertung wünschen, etwa zur eigenen Orientierung oder als Grundlage für Verhandlungen. Auch bei einvernehmlichen Scheidungen oder Erbschaftsangelegenheiten wird es häufig eingesetzt, wenn keine gerichtliche Vorlagepflicht besteht.

Trotz seines kompakteren Formats bietet das Kurzgutachten eine fundierte Einschätzung des Immobilienwertes. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage einer persönlichen Objektbesichtigung, einer sorgfältigen Analyse der relevanten Merkmale sowie der aktuellen Marktverhältnisse – unter Berücksichtigung der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV). Der Umfang eines Kurzgutachtens liegt in der Regel bei etwa 20 bis 40 Seiten.

Die Erstellung erfolgt zu einem vorher vereinbarten Festpreis, der sich nach Größe und Art der Immobilie sowie der Entfernung zu unserem Gutachterbüro richtet. Unsere Kurzgutachten beginnen bei 900 €. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein unverbindliches Angebot.

Kurzgutachten

Detaillierte Wertermittlung in Kurzform

ab 900 €

Wenn Ihnen auch der schriftliche Umfang eines Kurzgutachtens zu umfangreich erscheint – etwa weil Sie den lediglich den Wert Ihrer Immobilie für einen geplanten Verkauf oder eine interne Vermögensübersicht benötigen – empfehlen wir unseren Wert-Check. Bei dieser Variante verzichten wir bewusst auf eine schriftliche Ausarbeitung. Stattdessen erhalten Sie eine Einschätzung Einschätzung des Marktwerts Ihrer Immobilie– direkt und unkompliziert. Die Leistung ist besonders preiswert.

Wenn Sie eine Immobilienbewertung für gerichtliche oder behördliche Zwecke benötigen, ist ein Kurzgutachten in der Regel nicht ausreichend. In solchen Fällen empfehlen wir die Erstellung eines gerichtsfesten Verkehrswertgutachtens, das den formellen Anforderungen entspricht und vor Behörden sowie Gerichten Bestand hat.

Sollten Sie unsicher sein, welches Gutachten für Ihr konkretes Anliegen geeignet ist, beraten wir Sie gerne persönlich und finden gemeinsam die passende Lösung.

Wann ist ein Kurzgutachten sinnvoll?

Ein Kurzgutachten empfehlen wir vor allem in folgenden Fällen:

Was ist enthalten?

Was kostet ein Kurzgutachten?

Die Erstellung erfolgt zum vorab vereinbarten Festpreis. Dieser richtet sich nach Art und Umfang der Immobilie sowie nach der Entfernung zum Bewertungsort. Unsere Kurzgutachten starten ab 900 €.

Gerne erstellen wir Ihnen ein kostenloses und unverbindliches Angebot.

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